Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Breitscheidt
In der Gemarkung Breitscheidt, Flur 10, Flurstück 102 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 14.06.2023 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten des Flurstückes 102 (Flur 10, Gemarkung Breitscheidt) die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
"Die bestehende, bereits festgestellte Flurstücksgrenze wird entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt. Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt."
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 07.07.2023 bis 07.08.2023 bei der öffentlichen Vermessungsstelle (M.Sc. Marvin Christian, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg, Tel. 02662 9528-0) ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Freitag von 07.30 bis 13.30 Uhr) eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann erhoben werden
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder |
| 2. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der öffentlichen Vermessungsstelle (M.Sc. Marvin Christian, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg) |