Seitens der Ortsgemeinde Birkenbeul wurde festgestellt, dass sich aktuell wieder zahlreiche Grabstätten auf dem Friedhof in einem sehr ungepflegten Zustand befinden. Teilweise sind die Gräber von Unkraut bewachsen und lassen erkennen, dass die notwendige Pflege und Instandhaltung nicht regelmäßig erfolgt.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 26 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul alle Grabstätten im Rahmen der allgemeinen Gestaltungsvorschriften würdig anzulegen und dauerhaft in einem ordnungsgemäßen sowie gepflegten Zustand zu erhalten sind.
Die Angehörigen der Verstorbenen werden daher gemäß § 29 der Friedhofssatzung gebeten, die betroffenen Gräber umgehend entsprechend herzurichten und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.