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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 27/2023
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.06.2023 vorgelegt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 und 2024 folgende Entscheidungen:

1.

Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.

2.

Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2023/2024 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 200.000 € genehmigt.

Der Ortsgemeinde Birkenbeul ist eine geordnete Haushaltswirtschaft zu bescheinigen.

Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 10.07.2023, bis Dienstag, 18.07.2023, während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag: 8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr

und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Birkenbeul, den 11.05.2021
Ortsgemeinde Birkenbeul
Sven Merzhäuser, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul für die Jahre 2023 und 2024 vom 01.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird

festgesetzt auf:

200.000 €

200.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 (vorläufig): 347.603 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022: 330.458 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023: 378.718 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024: 398.290 €

(nachrichtlich: Eigenkapital zum 31.12.2017: 341.914,53 €)

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor,

wenn im Einzelfall

1.500 €

1.500 €

überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

1.000 €

1.000 €

sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Birkenbeul, den 26.06.2023
Sven Merzhäuser, Ortsbürgermeister