Der Ortsgemeinderat Hamm (Sieg) hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Satzung der Gemeinde Hamm (Sieg) über die Erhebung der Hundesteuer vom 23.10.2014 wird wie folgt geändert:
§ 5 (1) erhält folgende Fassung:
Die Steuer beträgt jährlich:
60,00 Euro für den ersten Hund
90,00 Euro für den zweiten Hund
144,00 Euro für jeden weiteren Hund
§ 5 (2) erhält folgende Fassung:
Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
Die Steuer beträgt jährlich:
480,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund
660,00 Euro für den zweiten gefährlichen Hund
900,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund
Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.