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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 27/2023
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Änderungssatzung zur Satzung der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) über die Erhebung der Hundesteuer vom 28.03.2023

Der Ortsgemeinderat Hamm (Sieg) hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I - Änderungsbestimmungen

Die Satzung der Gemeinde Hamm (Sieg) über die Erhebung der Hundesteuer vom 23.10.2014 wird wie folgt geändert:

§ 5 (1) erhält folgende Fassung:

Die Steuer beträgt jährlich:

60,00 Euro für den ersten Hund

90,00 Euro für den zweiten Hund

144,00 Euro für jeden weiteren Hund

§ 5 (2) erhält folgende Fassung:

Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.

Die Steuer beträgt jährlich:

480,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund

660,00 Euro für den zweiten gefährlichen Hund

900,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund

Artikel II - Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.

Hamm (Sieg), den 28.03.2023
Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
(Niederhausen, Ortsbürgermeister)