Die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein:
- Übernahme des Ermittlungs- und Vollzugsdienstes für die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und für die Ortsgemeinden
- Erledigung der Aufgaben nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, dem Ordnungswidrigkeitengesetz sowie weiteren Spezialgesetzen
- Ergreifen von Maßnahmen zur allgemeinen und besonderen Gefahrenabwehr
- Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Termine zur Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung von Kraftfahrzeugen
- Abwicklung verkehrsrechtlicher Angelegenheiten inklusive der Durchsetzung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht
- Vorzugsweise eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfach-angestellten oder vergleichbare Beschäftigte (Angestelltenlehrgang I)
- Beamtenrechtliche Ausbildung mit der Befähigung für das 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer nichttechnischer Dienst) in der Verwaltung, der Polizei oder im Zolldienst
- eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum kommunalen Vollzugsbediensteten und/oder Hilfspolizeibeamten(-in) ist von Vorteil
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit, Sozialkompetenz und die Fähigkeit zum Stress- und Konfliktmanagement
- Flexibilität bei der Arbeitszeit (Dienst auch außerhalb der üblichen Bürozeiten)
- eine dem Aufgabengebiet entsprechende Besoldung gemäß Landesbesoldungs-gesetz bzw. eine Vergütung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
- einen sicheren, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem kollegialen Arbeitsumfeld
- verlässliche Regelungen für den öffentlichen Dienst
- Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung
Senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis 21. Juli 2023 an die
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
Fachgebiet Zentrale Dienste
Postfach 66 / 57573 Hamm (Sieg)
Alternativ können Sie sich online über unsere Website www.hamm-sieg.de bewerben.
Weitere Auskünfte erteilen Ingo Schöler (02682/9522-31) oder Johannes Plett (02682/9522-50).
Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens verarbeitet werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.