Die Verbandsgemeindeverwaltung ist von der Marenbach Touristik GmbH & Co. KG als Linienbetreiberin darauf hingewiesen worden, dass von einzelnen Grundstücken im Bereich der Ortsteile Dellingen, Seifen, Kaltau, Neuhöfchen und Hof Holpe Äste/Zweige in den Verkehrsraum der öffentlichen Straßen (Fahrbahn/Gehweg) hineinragen.
Um eine Gefährdung für den Straßenverkehr und Behinderung der Fußgänger zu vermeiden, werden die entsprechenden Grundstückseigentümer gebeten, die überhängenden Äste und Zweige kurzfristig so zurückzuschneiden, dass über der Fahrbahnoberfläche ein Freiraum von mindestens 4,50 m und, sofern ein Gehweg vorhanden ist, hier ein Freiraum von mindestens 2,50 m über der Gehwegoberfläche (sogenanntes Lichtraumprofil) verbleibt.