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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 27/2025
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Bitzen

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bitzen

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bitzen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 28.05.2025 angezeigt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 und 2026 folgende Entscheidungen:

Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.

Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2025/2026 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 47.000 € für 2025 und 647.000 € für 2026 genehmigt.

Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 07.07.2025 bis Dienstag, 15.07.2025 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:

8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag

8.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Bitzen, den 30.06.2025
Ortsgemeinde Bitzen
Ralph Hörster
-Ortsbürgermeister-

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bitzen für die Jahre 2025 und 2026 vom 27.05.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

…der Gesamtbetrag der Erträge auf

…der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

…der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

…der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

…die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

…die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

…der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

…der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

…zinslose Kredite auf

…verzinste Kredite auf

…zusammen auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:

Hh. Jahr 2025

Hh. Jahr 2026

1.131.000 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:

Hh. Jahr 2025

Hh. Jahr 2026

0 €

0 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

Hh. Jahr 2025

Hh. Jahr 2026

47.000 €

647.000 €

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

- Grundsteuer B auf

- Gewerbesteuer auf

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (vorläufig):

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024:

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025:

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026:

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.

Hh. Jahr 2025

Hh. Jahr 2026

2.500 €

2.500 €

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

Hh. Jahr 2025

Hh. Jahr 2026

1.000 €

1.000 €

sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Bitzen, den 30.06.2025
Ralph Hörster
-Ortsbürgermeister-