Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bruchertseifen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 22.04.2026 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 22.06.2026 folgende Entscheidungen mitgeteilt:
| „1. | Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben. |
| 2. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2026/ 2027 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 94.800 € für 2026 und 2027 genehmigt.“ |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 06.07.2026 bis Dienstag, 14.07.2026 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
Dienststunden:
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| 1. im Ergebnishaushalt | Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| … der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.078.760 € | 1.083.335 € |
| … der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.065.650 € | 1.032.960 € |
| … der Jahresüberschuss auf | 13.110 € | 50.375 € |
| 2. im Finanzhaushalt | Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| … der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 65.535 € | 99.840 € |
| … die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 61.900 € | 0 € |
| … die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 351.800 € | 40.000 € |
| … der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -96.900 € | -40.000 € |
| … der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 224.365 € | -59.840 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 | |
| … zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| … verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| … zusammen auf | 0 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf: | ||
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| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
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| 1.131.000 € | 0 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: | ||
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| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
|
| 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: | ||
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| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
|
| 94.800 € | 94.800 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 | |
| - Grundsteuer A auf | 430 v.H. | 430 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 475 v.H. | 475 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 440 v.H. | 440 v.H. |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (vorläufig): | 936.114 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: | 996.694 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026: | 1.009.804 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027: | 1.060.179 € |
| Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind. | ||
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| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
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| 2.000 € | 2.000 € |
| Investitionen oberhalb der Wertgrenze von | ||
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| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
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| 1.000 € | 1.000 € |
sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.