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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 27/2026
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Bruchertseifen

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bruchertseifen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bruchertseifen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 22.04.2026 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 22.06.2026 folgende Entscheidungen mitgeteilt:

„1.

Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.

2.

Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2026/ 2027 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 94.800 € für 2026 und 2027 genehmigt.“

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 06.07.2026 bis Dienstag, 14.07.2026 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:

8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag

8.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Bruchertseifen, den 24.06.2026
Ortsgemeinde Bruchertseifen
Axel Mast
-Ortsbürgermeister-

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Bruchertseifen für die Jahre 2026 und 2027

vom 21.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1.  im Ergebnishaushalt

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

… der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.078.760 €

1.083.335 €

… der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.065.650 €

1.032.960 €

… der Jahresüberschuss auf

13.110 €

50.375 €

2. im Finanzhaushalt

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

… der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

65.535 €

99.840 €

… die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

61.900 €

0 €

… die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

351.800 €

40.000 €

… der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-96.900 €

-40.000 €

… der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

224.365 €

-59.840 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

… zinslose Kredite auf

0 €

0 €

… verzinste Kredite auf

0 €

0 €

… zusammen auf

0 €

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:

 

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

 

1.131.000 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:

 

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

 

0 €

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

 

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

 

94.800 €

94.800 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

- Grundsteuer A auf

430 v.H.

430 v.H.

- Grundsteuer B auf

475 v.H.

475 v.H.

- Gewerbesteuer auf

440 v.H.

440 v.H.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (vorläufig):

936.114 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025:

996.694 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026:

1.009.804 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027:

1.060.179 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.

 

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

 

2.000 €

2.000 €

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

 

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

 

1.000 €

1.000 €

sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Bruchertseifen, 24.06.2026
Axel Mast
- Ortsbürgermeister -