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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 28/2023
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Ortsbürgermeister erinnert

Straßen und Gehwege in Seelbach sind frei und sauber zu halten

Ortsbürgermeister Wolfgang Schumacher weist auf die Pflicht zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt von überhängenden Ästen hin. Auch in der Ortsgemeinde Seelbach gibt es Grundstücke, von denen Äste und Zweige in den Verkehrsraum der öffentlichen Straßen (Fahrbahn/Gehweg) hineinragen.

Die Verantwortlichen werden gebeten, sie so zurückzuschneiden, dass weder Autos und Lkw (zum Beispiel von der Müllabfuhr) noch Fußgänger durch den Bewuchs behindert werden. Über einer Fahrbahn - so die Vorschrift - müssen 4,50 Meter frei bleiben und über einem Gehweg 2,50 Meter.

Außerdem ist darauf zu achten, dass gerade bei Eckgrundstücken die Sicht von Verkehrsteilnehmern auf die Kreuzung nicht behindert wird.

In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal an die Straßenreinigungspflicht erinnert. In den meisten Ortsgemeinden - so auch in Seelbach - besagt die Satzung, dass Gehwege, Straßenrinnen und Fahrbahnen innerhalb der Ortslage von den Anliegern zu säubern sind. Dreck und auch Unkraut muss beseitigt werden, und zwar auch entlang von unbebauten Grundstücken.

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 500 Euro belegt werden, denn die Reinigung ist auch für die Verkehrssicherheit und den ordnungsgemäß Abfluss von Regenwasser wichtig.

Die Alternative zur eigenhändigen Straßenreinigung ist übrigens, dass ein Unternehmen beauftragt werden muss. Die Kosten dafür würden dann als Straßenreinigungsgebühr auf alle Bürger zurückfallen.