Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Roth für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 21.06.2023 angezeigt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2023 folgende Entscheidungen:
| 1. | Gegen die Festsetzungen in der Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze im Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben. |
| 2. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 3a der Nachtragshaushaltssatzung 2023 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 500.000 € genehmigt. |
Der Ortsgemeinde Roth ist eine geordnete Haushaltswirtschaft zu bescheinigen.
Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 17.07.2023 bis Dienstag, 25.07.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
| Dienststunden: | |
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Ortsgemeinde Roth für das Jahr 2023
vom 20.06.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
Für das Haushaltsjahr 2023
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.838.594 € | 349.911 € | 2.188.505 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.836.688 € | 29.310 € | 1.865.998 € |
| der Jahresüberschuss | 1.906 € | 320.601 € | 322.507 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 128.285 € | 51.790 € | 180.075 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 155.000 € | -41.800 € | 113.200 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 738.000 € | -209.000 € | 529.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -583.000 € | 167.200 € | -415.800 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 454.715 € | -218.990 € | 235.725 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| Zinslose Kredite auf | von bisher | 0 € | auf | 0 € |
| Verzinste Kredite auf | von bisher | 228.000 € | auf | 0 € |
| Zusammen auf | von bisher | 228.000 € | auf | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 500.000 €.
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:
| - Grundsteuer B | von bisher | 450 v.H. | auf | 475 v.H. |
Die übrigen Steuerhebesätze (Grundsteuer A und Gewerbesteuer) sind unverändert.
| Voraussichtlicher Stand Eigenkapital | ||||
| zum 31.12.2023 | von bisher | 1.190.899 € | auf | 1.845.822 € |
Die übrigen Paragraphen der Haushaltssatzung sind unverändert.