Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bruchertseifen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 23.06.2023 angezeigt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2023 folgende Entscheidungen:
Gegen die Festsetzungen in der Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze im Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.
Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 3a der Nachtragshaushaltssatzung 2023 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 150.000 € genehmigt.
Der Ortsgemeinde Bruchertseifen ist eine geordnete Haushaltswirtschaft zu bescheinigen.
Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 17.07.2023 bis Dienstag, 25.07.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
Dienststunden:
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bruchertseifen für das Jahr 2023 vom 21.06.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
Für das Haushaltsjahr 2023
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 833.458 € | 154.600 € | 988.058 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 898.006 € | 12.020 € | 910.026 € |
| der Jahresüberschuss | - 64.548 € | 142.580 € | 78.032 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -7.645 € | 75.580 € | 67.935 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 62.500 € | -60.000 € | 2.500 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 131.000 € | -53.900 € | 77.100 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -68.500 € | -6.100 € | -74.600 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 76.145 € | -69.480 € | 6.665 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| Zinslose Kredite auf | von bisher | 0 € | auf | 0 € |
| Verzinste Kredite auf | von bisher | 68.500 € | auf | 0 € |
| Zusammen auf | von bisher | 68.500 € | auf | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 150.000 €.
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:
| - Grundsteuer B |
| von bisher | 460 v.H. | auf | 475 v.H. |
Die übrigen Steuerhebesätze (Grundsteuer A und Gewerbesteuer) sind unverändert.
| Voraussichtlicher Stand Eigenkapital zum 31.12.2023 | von bisher | 226.292 € | auf | 560.895 € |
Die übrigen Paragraphen der Haushaltssatzung sind unverändert.