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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 29/2023
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Auflegung der Vorschlagsliste „Wahl der Schöffinnen und Schöffen“

Die Vorschlagsliste „Wahl der Schöffinnen und Schöffen“, die gemäß § 36 Absatz 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit Ziffer 2.13 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 29. November 2007 über die Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen (JM 3221 -4 -4; JBl. 2007, S. 400) in der Fassung vom 01.03.2013 (VV des MJV vom 25.02.2013, MJV 3221-4-4; JBl. 2013, S. 26) für die Dauer von einer Woche zu jedermanns Einsicht aufzulegen ist, liegt in der Zeit von

Montag, 24. Juli 2023 bis Montag, 31. Juli 2023

a)

im Gemeindebüro der Ortsgemeinde Hamm (Sieg), Kulturhaus Hamm, Scheidter Straße 11-13, 57577 Hamm (Sieg), während der Dienststunden

montags 11.00 bis 12.00 Uhr

dienstags 15.00 bis 17.00 Uhr

mittwochs 15.00 bis 17.00 Uhr

donnerstags 11.00 bis 12.00 Uhr

b)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Zimmer 34/35, während der allgemeinen Dienststunden

montags 08.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr

dienstags 08.30 - 12.00 Uhr

mittwochs 08.30 - 12.00 Uhr

donnerstags 08.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr

freitags 08.30 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
Hamm (Sieg), den 10. Juli 2023
Bernd Niederhausen, Ortsbürgermeister