Die Vorschlagsliste „Wahl der Schöffinnen und Schöffen“, die gemäß § 36 Absatz 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit Ziffer 2.13 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 29. November 2007 über die Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen (JM 3221 -4 -4; JBl. 2007, S. 400) in der Fassung vom 01.03.2013 (VV des MJV vom 25.02.2013, MJV 3221-4-4; JBl. 2013, S. 26) für die Dauer von einer Woche zu jedermanns Einsicht aufzulegen ist, liegt in der Zeit von
Montag, 24. Juli 2023 bis Montag, 31. Juli 2023
| a) | in der Wohnung des Ortsbürgermeisters Sven Merzhäuser, Am Wolfsmorgen 7, 57589 Birkenbeul, nach telefonischer Vereinbarung, Tel.: 0 170/2 32 15 30 |
| b) | bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Zimmer 34/35, während der allgemeinen Dienststunden |
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| montags 08.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
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| dienstags 08.30 - 12.00 Uhr |
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| mittwochs 08.30 - 12.00 Uhr |
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| donnerstags 08.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
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| freitags 08.30 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).