Die Freiwillige Feuerwehr Hamm (Sieg) hat die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) auf eine Entwicklung aufmerksam gemacht, die als zunehmend kritisch zu bewerten ist.
In den vergangenen Monaten musste bei mehreren Einsätzen festgestellt werden, dass Einsatzfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert wurden. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen im Einsatzablauf, sondern kann im Ernstfall unmittelbare Auswirkungen auf die Rettung von Menschenleben haben.
Besonders deutlich wurde dies bei einem Einsatz im Mai in Fürthen, wo eine Durchfahrt mit dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 in zwei Gemeindestraßen aufgrund parkender Kraftfahrzeuge nicht möglich war. Hier mussten Anwohner zunächst durch Feuerwehrangehörige gebeten werden, ihre Kraftfahrzeuge umzuparken, wodurch wertvolle Zeit verloren gegangen ist. Gerade bei Einsätzen mit einer potenziell lebensbedrohlichen Lage ist für die Feuerwehr jede Minute von entscheidender Bedeutung.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) wird darauf hingewiesen, dass ein Parken bei weniger als 3,05 m Restfahrbahnbreite verboten ist.
Die Restfahrbahnbreite bezeichnet dabei den verbleibenden Teil der Fahrbahn, der nach dem Abstellen eines Fahrzeugs noch frei befahrbar ist – also die Breite der Straße, die anderen Verkehrsteilnehmern (insbesondere Autos, LKWs oder Einsatzfahrzeugen) zum Durchfahren übrig bleibt.
Gemäß § 12 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten und Parken unzulässig, wenn dadurch der übrige fließende Verkehr behindert wird. Die Rechtsprechung legt dabei eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern als notwendig fest, damit insbesondere auch Einsatzfahrzeuge (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienst) sicher passieren können.
Beim sogenannten „versetzten Parken“ (siehe nachstehende Darstellung) äußert die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) die Bitte, einen ausreichenden Abstand einzuhalten, so dass z. B. auch die Drehleiter der Feuerwehr die Straßen befahren kann.
Für das Verständnis bedanken sich im Rahmen der Gewährleistung eines effektiven Brandschutzes die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) als auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr recht herzlich.