An Kreuzungen und Einmündungen müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein.
Die häufigsten Unfälle im Straßenverkehr werden ausgelöst, weil Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie dem Ein- und Ausfahren gemacht werden; meistens an Kreuzungen bzw. Einmündungen (18,9 %, Statistisches Bundesamt, 2019).
Was ist eine Einmündung?
Laut Definition ist eine Einmündung der Ort, an dem zwei Straßen aufeinandertreffen und nur eine von beiden weiterverläuft, während die andere endet. Was ist demgegenüber eine Kreuzung? Auch an einer Kreuzung treffen zwei Straßen aufeinander, danach verlaufen jedoch beide weiter.
Wie weit darf man vor einer Einmündung parken?
Sie dürfen in einem Bereich von 5 Metern vor und hinter einer Einmündung nicht parken. Maßgeblich sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten. Verläuft rechts ein Radweg, müssen Sie sogar 8 Meter vor und hinter der Einmündung freihalten.
Ausnahmen beim Parken gegenüber einer Einmündung
Möchten Sie gegenüber einer Einmündung parken, dann ist dies in der Regel erlaubt. Sie müssen jedoch darauf achten, dass der Verkehr nicht durch Ihr abgestelltes Fahrzeug behindert wird. Handelt es sich beispielsweise um eine enge Straße, so könnten größere Fahrzeuge wie Lkw oder Feuerwehrwagen nicht mehr dazu in der Lage sein, ohne zu Rangieren abzubiegen.
Was gilt als enge Straße?
Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m zuzüglich 0,25 m Seitenabstand auf beiden Straßenseiten bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Folglich muss der freibleibende Raum 3,05 m betragen.
KFZ, die an engen Stellen unzulässig parken, können auch ohne konkrete Behinderung abgeschleppt werden (VG Berlin VerkMitt 1998 Nr. 80), auch dann, wenn der verbleibende Raum zwar für PKW, nicht aber für LKW ausreicht!
Die genannten Regeln ergeben sich aus § 12 Abs. 1 und Abs. 3 StVO, § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO. Das Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit Bußgeld bedroht.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung wünscht allseits eine gute und sichere Fahrt.