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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 3/2024
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Ortsgemeinde Bruchertseifen

Aus aktuellem Anlass wird auszugsweise auf den § 15 der Abfallsatzung 2022 des Abfallwirtschaftsbetrieb Altenkirchen hingewiesen:

(2) Die zugelassenen Abfallbehältnisse bzw. die sonstigen der Abfuhr zu überlassenden Abfälle sind von dem Überlassungspflichtigen frühestens am Vortag der Abfuhr, spätestens am Abfuhrtag rechtzeitig bis 6:00 Uhr morgens so bereitzustellen, dass der Abfuhrwagen an die Aufstellplätze heranfahren kann und das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Der Überlassungspflichtige hat hierzu erforderlichenfalls die Abfallbehältnisse zu einem geeigneten Aufstellort zu bringen. Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Weisungen der Beauftragten des AWB hinsichtlich der Aufstellplätze sind zu befolgen.

(3) Nach der Leerung oder, wenn die zugelassenen Abfallbehältnisse nicht zu dem festgelegten Zeitpunkt abgefahren bzw. entleert wurden, ist der Überlassungspflichtige verpflichtet, die Abfallbehältnisse spätestens bis zum Ende des Abfuhrtages von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen.

Axel Mast, Ortsbürgermeister