In diesen Tagen werden Sie Ihren Grundsteuerbescheid erhalten. Dieser wurde durch die Gemeinde erlassen, in deren Zuständigkeit sich Ihr Grundstück befindet.
Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen.
Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten.
Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.
Die ausgewiesene Grundsteuer ist an die zuständige Gemeinde zu zahlen.
Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:
Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter
www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform
Hinweis:
Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbescheid nicht.
Die Grundsteuer ist trotzdem an die Gemeinde zu entrichten.
Mehr zum Thema aktuell auch auf der Website der Verbandsgemeinde Hamm Sieg: https://www.hamm-sieg.de/de/aktuell/mitteilungsblatt-digital/grundsteuer/.
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