EU-weit gibt es einen neuen Führerschein. Für den Umtausch in eine neue Fahrerlaubnis gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Eine dieser Fristen läuft zum 19. Januar 2025 ab. Wer ist betroffen? Und was braucht man alles, um einen neuen Führerschein zu beantragen?
Wer ist von der Frist betroffen?
Für die alten Papierführerscheine richten sich die Fristen nach den Geburtsjahren der Fahrerlaubnis-Inhaber. Zum 19. Januar 2025 müssen die Papierführerscheine aller Fahrerlaubnis-Inhaber eingetauscht werden, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden.
Alle weiteren Fristen und weiterführende Informationen können Sie aktuell auf der Website der Verbandsgemeinde unter https://www.hamm-sieg.de/de/aktuell/mitteilungsblatt-digital/fuehrerschein-umtausch/ einsehen.