Für die nachfolgend genannten Gräber ist die Ruhezeit bis Ende Dezember 2024 abgelaufen:
Magdalene Vergin
Gerhard Langemann
Die Angehörigen der Verstorbenen bzw. die Verpflichteten werden gebeten, der Ortsgemeinde bis zum 28. Februar 2025 mitzuteilen, ob sie die Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen abholen. Erfolgt dies nicht innerhalb der vorgenannten Zeit, gehen das Grabmal und die baulichen Anlagen entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.
Das Einebnen der Grabstätten erfolgt durch die Ortsgemeinde Bitzen. Die Kosten werden den Angehörigen bzw. dem jeweiligen Verpflichteten in Rechnung gestellt.