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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 3/2026
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung der einzuebnenden Gräber

Für die nachfolgend genannten Gräber ist die Ruhezeit bis Ende Dezember 2025 abgelaufen bzw. diese wird bis zum Zeitpunkt der nächsten Einebnung abgelaufen sein:

Justina Janzen

Janine Schuster

Lydia Rose

Johanna Flüß

Kreitz, Antonie & Robert

Bischoff, Elisabeth & Hans

Die Angehörigen der Verstorbenen bzw. die Verpflichteten werden gebeten, der Ortsgemeinde bis zum 28. Februar 2026 mitzuteilen, ob sie die Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen abholen. Erfolgt dies nicht innerhalb der vorgenannten Zeit, gehen das Grabmal und die baulichen Anlagen entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.

Das Einebnen der Grabstätten erfolgt durch die Ortsgemeinde Bitzen.

Die Kosten werden den Angehörigen bzw. dem jeweiligen Verpflichteten in Rechnung gestellt.

Bitzen, 05. Januar 2026
Ortsgemeinde Bitzen