So heißt ein neues Förderprogramm der Landesregierung für Vereine und gemeinnützige Organisationen, die nicht in den Bereichen Sport oder Kultur tätig sind um sie bei der Wiederbelebung ihrer Aktivitäten und ihres Vereinslebens nach der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.
Über das Programm kann unbürokratisch bis zu 2.000 € beantragt werden.
Gefördert werden:
| • | Maßnahmen zur Mitgliederbindung und zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls, |
| • | Maßnahmen der Mitgliedergewinnung durch Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen und ähnlichem |
| • | Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung für die ehrenamtliche Führung und Leitung (bspw. durch Fortbildungen und Schulungen, externe Beratung zur Organisationsentwicklung) |
| • | Maßnahmen zur Modernisierung der Vereinsarbeit (bspw. Modernisierung der Vereinsverwaltung, Anschaffung von Software, Fortbildung) |
| • | Maßnahmen der Vernetzung und des Austauschs auf lokaler und regionaler Ebene (bspw. Durchführung von Fachveranstaltungen, Netzwerktreffen, Aufbau von Wissensplattformen) |
Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen, die gemäß § 52, 53 oder 54 der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt anerkannt sind und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Anträge können ab sofort gestellt werden und sind bis zum 1. November 2022 einzureichen.
Informationen zum Förderprogramm sind auf der Webseite der Landesregierung erhältlich www.wir-tun-was.rlp.de