Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bitzen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 28.06.2023 angezeigt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023/2024 folgende Entscheidungen:
| 1. | Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben. |
| 2. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2023/2024 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 250.000 € genehmigt. |
Der Ortsgemeinde Bitzen ist eine geordnete Haushaltswirtschaft zu bescheinigen.
Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 31.07.2023 bis Dienstag, 08.08.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
Dienststunden:
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bitzen für die Jahre 2023 und 2024 vom 27.06.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| Hh-Jahr 2023 | Hh-Jahr 2024 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 993.994 € | 972.240 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 924.975 € | 957.000 € |
| der Jahresüberschuss auf | 69.019 € | 15.240 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 6.610 € | 48.095 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.500 € | 3.500 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 17.500 € | 30.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -14.000 € | -26.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.390 € | -21.595 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite | ||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| Zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| Verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| Zusammen auf | 0 € | 0 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf
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| Hh-Jahr 2023 | Hh-Jahr 2024 |
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| 0 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden
müssen, beläuft sich auf
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| Hh-Jahr 2023 | Hh-Jahr 2024 |
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| 0 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
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| Hh-Jahr 2023 | Hh-Jahr 2024 |
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| 250.000 € | 250.000 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A | 450 v.H. | 450 v.H. |
| - Grundsteuer B | 480 v.H. | 480 v.H. |
| - Gewerbesteuer | 410 v.H. | 410 v.H. |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (vorläufig): | 778.149 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022: | 720.346 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023: | 789.365 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024: | 804.605 € |
(nachrichtlich: Eigenkapital zum 31.12.2017: 775.713,28 €)
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß§ 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.
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| 2.500 € | 2.500 € |
| Investitionen oberhalb der Wertgrenze von | 1.000 € | 1.000 € |
| sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. | ||