Gebietsabgrenzung
gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 1. Förmlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem langen Stück“ in der Ortsgemeinde Breitscheidt.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheidt fasste in seiner Sitzung am 28.09.2022 den Beschluss zur 1. Förmlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Teilgebiet „Auf dem langen Stück“ im Regelverfahren. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 17.02.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 27.02.23 bis einschließlich 30.03.2023 statt. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden vom Ortsgemeinderat Breitscheidt in seiner Sitzung am 17.05.2023 abgewägt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Gebietsabgrenzung, auf die sich das Änderungsverfahren bezieht, ist auf dem abgedruckten Übersichtsplan durch eine schwarz-unterbrochene Umrandung dargestellt.
Planerisches Ziel ist es, die baurechtliche Voraussetzung für den dringend erforderlichen Anbau eines Bürgerhauses an das bestehende Sportheim zu schaffen. Ferner soll eine Anpassung der Planung an die tatsächliche Lage des Tennisplatzes sowie der hieraus resultierenden Anpassung der Gebietsabgrenzung erfolgen.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen bestehend aus Planurkunde, textliche Festsetzungen und als Anlage die Begründung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB als Parallelbeteiligung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07. August 2023 bis einschließlich 07. September 2023.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Zimmer 44 (Dachgeschoss), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten sind:
montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Neben der Unterrichtung der Öffentlichkeit wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift während der öffentlichen Auslegung vorgebracht werden oder per E-Mail an rathaus@hamm.sieg.de gerichtet werden.
Einsichtnahme im Internet:
Die bislang vorliegenden Planunterlagen sind während der Auslegungsdauer in das Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eingestellt und können unter der Adresse
www.hamm-sieg.de/de/Bauleitplanung eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Während der oben genannten Auslegungsfrist wird gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.