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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 31/2022
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roth für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roth für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.05.2022 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 28.07.2022 folgende Entscheidungen mitgeteilt:

„1. Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2021 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.

2. Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Satz 1 GemO wird der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 228.000 € genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass vorhandene liquide Mittel vorrangig zur Finanzierung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit eingesetzt werden. Soweit feststeht, in welcher Höhe die Ortsgemeinde Roth ab dem 01.01.2023 Leistungen aus dem bis dahin neu gefassten Kommunalen Finanzausgleich (KFA) erhält, hat eine Neubewertung der Haushaltslage und der damit einhergehenden Einnahmesituation zu erfolgen. Die im Haushaltsjahr 2022 und 2023 beabsichtigen Investitionen sind daher zwingend zu finanzieren.

3. Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 1, 102 GemO wird die unter § 3 der Haushaltssatzung aufgeführte Summe der Verpflichtungsermächtigungen 2022 in Höhe von 141.000 € für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, genehmigt.

4. Für Vorhaben zu deren endgültiger Finanzierung Zuwendungen Dritter eingeplant sind, dürfen Haushaltsmittel durch die Ortsgemeinde erst in Anspruch genommen werden, wenn über die veranschlagte Zuwendung entsprechende Bewilligungsbescheide vorliegen oder rechtsverbindliche Vereinbarungen/ Bewilligungszusagen bestehen.“

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 08.08.2022 bis Dienstag, 16.08.2022 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:

8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Roth, den 01.08.2022
Ortsgemeinde Roth
Udo Hammer, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Roth für die Jahre 2022 und 2023

vom 25.05.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf

der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird

festgesetzt für:

Zinslose Kredite auf

Verzinste Kredite auf

Zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen

können, wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

- Grundsteuer B

- Gewerbesteuer

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (vorläufig): 932.329 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021: 860.525 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022: 1.188.993 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023: 1.190.899 €

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen

gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor,

wenn im Einzelfall

überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze

von

sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Roth, den 01.08.2022
Udo Hammer, Ortsbürgermeister