Der Ortsgemeinderat Birkenbeul hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 8 (2) Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul erhält folgende Fassung:
Die Entschädigung wird in Form eines Sitzungsgeldes von 10 Euro gewährt.
§ 9 (1) Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul erhält folgende Fassung:
Die Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes von 10 Euro.
§ 2
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.