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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 31/2022
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul vom 30.06.2022

Der Ortsgemeinderat Birkenbeul hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 8 (2) Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul erhält folgende Fassung:

Die Entschädigung wird in Form eines Sitzungsgeldes von 10 Euro gewährt.

§ 9 (1) Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul erhält folgende Fassung:

Die Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes von 10 Euro.

§ 2

Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Birkenbeul, den 30.06.2022
Ortsgemeinde Birkenbeul
Sven Merzhäuser, Ortsbürgermeister

Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Birkenbeul, den 30.06.2022
Sven Merzhäuser, Ortsbürgermeister