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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 32/2022
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Ortsübliche Bekanntmachung

Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemarkung Hamm

In der Gemarkung Hamm wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer Straßenschlussvermessung durch den Fortführungsnachweis bL 123161/2021 aktualisiert. Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:

Flurstück (alt) Flurstück (neu)

Flur

Flurstück

Flurstück

Lage

7

143/2

143/5-143/6

Scheidter Straße,

Scheidter Straße 44

7

143/4

143/7-143/9

Scheidter Straße,

Scheidter Straße 38-42

7

218, 2719/216

216/14-216/16

Scheidter Straße,

Scheidter Straße 36

7

261/2

261/5-261/7

Scheidter Str.,

Feldweg, Scheidter Str. 26

7

2324/263

263/32-263/33

Scheidter Straße, Feldweg

7

286/1

286/2-286/4

Scheidter Str.,

Feldweg, Scheidter Str. 24

7

289/1

289/2-289/3

Scheidter Straße,

Scheidter Straße 22

7

290

290/1-290/2

Scheidter Straße,

Scheidter Straße 20

7

2640/291

291/1-291/2

Scheidter Straße,

Scheidter Straße 20

7

280

280/1-280/2

Scheidter Straße,

Scheidter Straße 20

7

294

294/1-294/2

Scheidter Straße,

Scheidter Straße 18

7

277/1

277/2-277/4

Scheidter Straße,

Scheidter Straße 18

7

273/1

273/2-273/3

Scheidter Straße,

Scheidter Straße 16

7

2500/297

297/10-297/11

Scheidter Straße

7

263/23

263/34-263/37

Scheidter Str. 26,34,44, Scheidter Str.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben.

Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 12.08.2022 bis 26.09.2022 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus in 56457 Westerburg, Jahnstraße 5, Zimmer 410, ausgelegt und kann während der Dienststunden

Montag – Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrens-gesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter der Adresse http://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Aufgrund der derzeitigen Corona-Beschränkungen sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig. Beim Aufsuchen des Dienstgebäudes sind die dann aktuell in Rheinland-Pfalz geltenden Schutzmaßnahmen (Mundschutz, Abstandsregeln) einzuhalten.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Fortführungsmitteilung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, in 56457 Westerburg oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: vermka.wwt@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Im Auftrag
Joachim Görg, Vermessungsrat

1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).