Der Ortsgemeinderat Hamm (Sieg) hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeverordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 7 (Zahl der Beigeordneten) erhält folgende Fassung:
(1) Die Zahl der Beigeordneten beträgt 3.
(2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde werden drei Geschäftsbereiche gebildet, die auf Beigeordnete zu übertragen sind.
§ 2
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hamm (Sieg), den 20.07.2022
Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
Bernd Niederhausen, Ortsbürgermeister
Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.