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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 32/2024
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Fürthen vom 02.08.2024

Der Ortsgemeinderat Fürthen hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 7 Beigeordnete der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Fürthen erhält folgende Fassung:

Die Zahl der Beigeordneten beträgt 3.

§ 2

Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Fürthen, den 02. August 2024
Ortsgemeinde Fürthen
Michael Rzytki, Ortsbürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Fürthen, den 02. August 2024
Ortsgemeinde Fürthen
Michael Rzytki, Ortsbürgermeister