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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 32/2025
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen | AWB

Bei den Abfallgebühren wird die 2. Rate 2025 fällig

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen weist darauf hin, dass am 15.08.2025 die zweite Rate der Abfallgebühren für 2025 fällig wird. Alle betroffenen Gebührenschuldner werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, die fälligen Abfallgebühren auf das Konto des AWB bei der Sparkasse Westerwald-Sieg (IBAN DE 40 5735 1030 0000 0002 32) zu überweisen. Wege und Mühe, aber vor allem auch eventuelle Mahngebühren, erspart Ihnen das Einzugsverfahren. Der AWB empfiehlt daher die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zum vereinfachten Ablauf. Die erforderlichen Formulare sind im Internet auf der Homepage des AWB (www.awb-ak.de; Rubrik Service) als Vordruck zu finden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Mitarbeitenden der Werkkasse unter den Telefonnummern 02681 81-3017 oder -3019.