Die 1. Nachtrags-Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtrags-Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde am 22.07.2022 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 09.08.2022 folgende Entscheidungen mitgeteilt:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 22.08.2022 bis Dienstag, 30.08.2022 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
Dienststunden:
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Nachtrags-Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
1. Nachtrags-Haushaltssatzung
der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für das Jahr 2022
vom 21.07.2022
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
|
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 15.062.690 € | +205.870 € | 15.268.560 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 14.675.750 € | +294.950 € | 14.970.670 € |
| der Jahresüberschuss | 386.940 € | -89.050 € | 297.890 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 757.260 € | -89.050 € | 668.210 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.206.500 € | +1.072.000 € | 3.278.500 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.614.300 € | +1.415.500 € | 4.029.800 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -407.800 € | -343.500 € | -751.300 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -349.460 € | +432.550 € | 83.090 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für das Jahr 2022, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für:
Z
| inslose Kredite | von bisher 0 € | auf 0 € |
| Verzinste Kredite | von bisher 407.800 € | auf 751.300 € |
| Zusammen auf | von bisher 407.800 € | auf 751.300 € |
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstwert von bisher 13.000.000 € festgesetzt auf 10.000.000 €.
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (vorläufig): — 7.324.340 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021: — 7.625.480 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022: — 7.923.370 €
Die übrigen Paragraphen der Haushaltssatzung sind unverändert.