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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 33/2022
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Nachtrags-Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für das Haushaltsjahr 2022

Die 1. Nachtrags-Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtrags-Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde am 22.07.2022 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 09.08.2022 folgende Entscheidungen mitgeteilt:

  1. Gegen die Festsetzungen in der Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze im Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
  2. Der unter § 2 der Nachtragshaushaltssatzung 2022 neu festgesetzte Gesamtbeträge der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 751.300 € wird genehmigt.
  3. Für Vorhaben zu deren endgültiger Finanzierung Zuwendungen Dritter eingeplant sind, dürfen Haushaltsmittel durch die Verbandsgemeinde erst in Anspruch genommen werden, wenn über die veranschlagte Zuwendung entsprechende Bewilligungsbescheide vorliegen oder rechtsverbindliche Vereinbarungen/ Bewilligungszusagen bestehen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 22.08.2022 bis Dienstag, 30.08.2022 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:

8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Hamm, den 12.08.2022
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
Dietmar Henrich, Bürgermeister

Die Nachtrags-Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

1. Nachtrags-Haushaltssatzung

der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für das Jahr 2022

vom 21.07.2022

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

der Jahresüberschuss

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für das Jahr 2022, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für:

Z

inslose Kredite

Verzinste Kredite

Zusammen auf

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstwert von bisher 13.000.000 € festgesetzt auf 10.000.000 €.

§ 9 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (vorläufig):  —  7.324.340 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021:  —  7.625.480 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022:  —  7.923.370 €

Die übrigen Paragraphen der Haushaltssatzung sind unverändert.

Hamm (Sieg), den 12.08.2022
Dietmar Henrich, Bürgermeister