Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Niederirsen hat in seiner Sitzung am 03. August 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Selbstverwaltungsaufgabe „Hochwasser- und Starkregenvorsorge“ gemäß § 67 Abs. 4 GemO von der Ortsgemeinde Niederirsen auf die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) zu übertragen.