Ungepflegte Grabstellen auf dem Kommunalfriedhof
Die Ortsgemeinde Hamm (Sieg) hat festgestellt, dass sich wieder sehr viele Grabstellen auf dem Kommunalfriedhof in Hamm (Sieg) in einem sehr ungepflegten Zustand befinden, zum Teil mit Unkraut überwuchert sind und nicht gepflegt werden.
Gemäß § 24 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) sind alle Grabstätten im Rahmen der allgemeinen Gestaltungsvorschriften würdig herzurichten und dauernd instand zu halten.
Die Angehörigen der Verstorbenen werden hiermit gemäß § 27 der Friedhofssatzung aufgefordert, die Gräber umgehend entsprechend herzurichten und in Ordnung zu bringen.