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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 33/2026
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Halteverbotszone: Hinweis zum Schulbeginn nach den Sommerferien

 

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres gehen bei der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) erneut Beschwerden über Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bereich des absoluten Halteverbots am Schul- und Sportzentrum Hamm ein.

Unter Bezugnahme auf den Hinweis im Mitteilungsblatt Nr. 17 vom 24.06.2026 weisen wir nochmals auf die erweiterten Halteverbotszonen in der Martin-Luther-Straße im Bereich des Schul- und Sportzentrums hin und bitten alle Verkehrsteilnehmer, die Beschilderung zu beachten und die Halteverbote einzuhalten.

Hierzu zählt auch das Halten im Kreisverkehr an der Zufahrt zur Martin-Luther-Straße sowie im Bereich der Zufahrt „Am Sportplatz“. Auch diese Bereiche sind vom absoluten Halteverbot erfasst und müssen jederzeit freigehalten werden.

Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) wird die Einhaltung der Verkehrsregelungen verstärkt kontrollieren. Festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet.