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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 35/2023
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

…des Vermessungs- und Katasteramts Westerwald-Taunus im Auftrag der Ortsgemeinde Fürthen: Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Kappensteiner Schlinke“, Gemeinde Fürthen, am 23. August 2023 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

erhoben werden.

Westerburg, den 24. August 2023
Im Auftrag
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Abteilungsleitung Bodenmanagement

Hinweis: Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.hamm-sieg.de/de/aktuell/bekanntmachungen/ und www.vermka-westerwald-taunus.rlp.de (ÜBER UNS/ Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht