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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 36/2022
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Bahnhof/Offenlage

Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 6 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l, S. 3634), in der derzeit geltenden Fassung, über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Bahnhof und gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 (BauGB) über die Durchführung der öffentlichen Auslegung.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheidt hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Beschluss zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Bahnhof gemäß § 35 Abs. 6 BauGB gefasst sowie die Durchführung des Verfahrens.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Im Bereich Bahnhof besteht eine Wohnbebauung von einigem Gewicht, die nach derzeitiger Rechtslage keine Erweiterung, auch nicht für den Eigenbedarf, zulässt. Da dies zu unerwünschten Einschränkungen bei der Nutzung des eigenen Wohngebäudes führt, möchte die Ortsgemeinde mit dieser Satzung hier Abhilfe schaffen. Eine darüberhinausgehende Ausdehnung in den Außenbereich ist nicht vorgesehen.

Es soll damit Rechtsklarheit für künftige Bauvorhaben im Bereich Bahnhof geschaffen werden.

Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird verzichtet, da

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die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet ist und

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keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Von der Außenbereichssatzung werden diejenigen Flächen erfasst, die sich in dem beiliegenden Übersichtsplan innerhalb der schwarz-unterbrochen Umrandung befinden.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen bestehend aus der Gebietsabgrenzung und der Begründung erfolgt gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19. September 2022 bis 20. Oktober 2022 einschließlich. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Zimmer 44 (Dachgeschoss), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Wegen der Corona-Pandemie wird darauf hingewiesen, dass während der öffentlichen Auslegung beim Besuch des Rathauses die dann geltenden Corona-Schutzbestimmungen zu beachten sind.

Neben der Unterrichtung der Öffentlichkeit wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift während der öffentlichen Auslegung vorgebracht oder per E-Mail an rathaus@hamm.sieg.de gerichtet werden.

Einsichtnahme im Internet:

Die bislang vorliegenden Planunterlagen sind während der Auslegungsdauer in das Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eingestellt und können unter der Adresse

https://www.hamm-sieg.de/Bauleitplanung

eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Während der oben genannten Auslegungsfrist wird gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Breitscheidt, den 09.09.2022
Ortsgemeinde Breitscheidt
Helmut Rötzel, Ortsbürgermeister