Die 41 Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Altenkirchen, stehen der Bevölkerung an 24 Stunden, an 7 Tagen in der Woche für 365 Tage zur Verfügung. Leider erreichen die Einheiten immer öfter Fehl- und Täuschungsalarme. Hierunter versteht man nicht nur böswillige Alarmierungen, sondern auch Alarme, bei denen der Einsatz der Feuerwehren nicht oder nicht mehr nötig ist.
Deutschlandweit beträgt die Zahl der Einsätze (ohne Rettungsdienst) ca. 955.000. Die Anzahl der Fehleinsätze beträgt lt. dem DFV dabei ca. 178.000. Das entspricht einem Anteil von mehr als 18 %!
Daher appelliert der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbands Altenkirchen, Volker Hain, dringend an die Bevölkerung, dazu beizutragen, unnötige Einsätze zu vermeiden. „Wir Feuerwehrler danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!“
Daniel Freese als Geschäftsführer des Kreisverbandes und Zugführer der Feuerwehr Katzwinkel gibt hier ein paar Beispiele für Ereignisse, die kein Fall für die Feuerwehren sind:
Ein paar Zentimeter Wasser im Keller
Sie haben ein paar Zentimeter Wasser im Keller? Nach Unwettern oder Rohrleitungsbrüchen setzen die Feuerwehren nur übliche Pumpen ein. Dabei bleiben einige Zentimeter Restwasser im Keller. Ist also eh nur eine kleine Menge an Wasser im Keller, ist dies kein Fall für die Helfer.
Hindernisse auf Gehwegen oder Fahrbahnen
Sie sehen zum Beispiel Äste auf dem Gehweg oder der Fahrbahn? Dann probieren Sie doch, ob Sie diese selbst zur Seite räumen können, bevor sie die Feuerwehr rufen. Deren Hilfe wird zur selben Zeit vielleicht für dringlichere Einsätze benötigt. Für abgebrochene Äste auf privaten Grundstücken sind die Helfer generell nicht zuständig.
Wespen- oder Hornissennest
In Ihrem Jalousiekasten oder Gartenschuppen haben Sie ein Wespen- oder Hornissennest entdeckt? Dies ist kein Grund zur Panik und kein Fall für die 112. Sollte eine Umsiedlung oder Beseitigung des Nestes unausweichlich sein, ist die Untere Naturschutzbehörde (unter den Telefonnummern 02681-81-2655, -2663, -2652, E-Mail: UNB@kreis-ak.de) der richtige Ansprechpartner. Sie können Fachpersonen zur Verfügung stellen, die die erforderlichen Ausnahmegenehmigung besitzen. Auch die ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater unterstützen Sie gerne.
Verschlossene Wohnung
Die Wohnungstür fällt zu, und der Schlüssel ist drin? Das ist für Sie sehr ärgerlich, aber nur dann ein Fall für die Feuerwehr, wenn eine dringend hilfsbedürftige Person wie zum Beispiel ein Baby oder Kleinkind in der Wohnung ist. Ansonsten müssen Sie einen privaten Schlüsseldienst beauftragen. Wird der Notruf missbraucht, kann dies strafrechtliche Folgen haben.
Katze im Baum
Sie sehen eine Katze im Baum sitzen und sind sich nicht sicher, ob sie wieder runterkommen kann? Geben Sie ihr etwas Zeit, denn Katzen halten sich im Allgemeinen gerne auf Bäumen auf. Nicht jede Katze, die auf einem Baum sitzt, befindet sich in einer Notlage, vielleicht will sie das in dem Moment gerade so.
Mit dem Appell soll die Bevölkerung der örtlichen Feuerwehr helfen, die Anzahl der Fehlalarme zu reduzieren und den Dienst der ehrenamtlichen Kameraden und Kameradinnen für den wirklichen Notfall freizuhalten. (Text: Melitta Fischer, Landratsamt Dachau)