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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 36/2023
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung 1. Nachtragshaushalt OG Hamm

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) für das Haushaltsjahr 2023

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 18.08.2023 angezeigt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2023 folgende Entscheidungen:

1.

Gegen die Festsetzungen in der Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze im Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.

2.

Der unter § 2 der Nachtragshaushaltssatzung 2023 neu festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 304.000 € wird genehmigt.

3.

Für Vorhaben zu deren endgültiger Finanzierung Zuwendungen Dritter eingeplant sind, dürfen Haushaltsmittel durch die Ortsgemeinde erst in Anspruch genommen werden, wenn über die veranschlagte Zuwendung entsprechende Bewilligungsbescheide vorliegen oder rechtsverbindliche Vereinbarungen/ Bewilligungszusagen bestehen.

4.

Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 3a der Nachtragshaushaltssatzung 2023 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 3.500.000 € genehmigt.

Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme von Montag, 11.09.2023, bis Dienstag, 19.09.2023, während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24, öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:

8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Hamm, den 01.09.2023
Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
Bernd Niederhausen, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) für das Jahr 2023 vom 17.08.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

Für das Haushaltsjahr 2023

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

Zinslose Kredite auf von bisher 0 € auf 0 €

Verzinste Kredite auf von bisher 495.000 € auf 304.000 €

Zusammen auf von bisher 495.000 € auf 304.000 €

§ 3a Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 3.500.000 €.

§ 5 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand Eigenkapital

zum 31.12.2023 von bisher 1.779.283 € auf 2.449.540 €

Die übrigen Paragraphen der Haushaltssatzung sind unverändert.

Hamm (Sieg), den 01.09.2023
Bernd Niederhausen, Ortbürgermeister