Titel Logo
Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 36/2024
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) vom 27. August 2024

Der Ortsgemeinderat Hamm (Sieg) hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeverordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 3 (Ausschüsse des Gemeinderates) erhält folgende Fassung:

(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

a)

Haupt- und Finanzausschuss

b)

Rechnungsprüfungsausschuss

c)

Sanierungsausschuss

d)

Bau- und Liegenschaftsausschuss

e)

Ausschuss für Kultur, Tourismus, Vereine und Veranstaltungen

(2) Der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, der Sanierungsausschuss, der Bau- und Liegenschaftsausschuss und der Ausschuss für Kultur, Tourismus, Vereine und Veranstaltungen bestehen aus 7 Mitgliedern und Stellvertretern.

(3) Die Mitglieder und Stellvertreter des Haupt- und Finanzausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Die Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses, Sanierungsausschusses, des Bau- und Liegenschaftsausschusses und des Ausschusses für Kultur, Tourismus, Vereine und Veranstaltungen können aus der Mitte des Gemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder und Stellvertreter des jeweiligen Ausschusses müssen jedoch Ratsmitglieder sein.

(4) Die Fraktionsvorsitzenden oder deren Stellvertreter werden zu allen Ausschusssitzungen eingeladen.

§ 2

§ 7 (Beigeordnete) erhält folgende Fassung:

(1) Die Zahl der Beigeordneten beträgt 3.

(2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde werden bis zu drei Geschäftsbereiche gebildet, die auf Beigeordnete zu übertragen sind.

§ 3

§ 9 (Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen) Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Für Vorsitzende von Fraktionen erhöht sich das Sitzungsgeld nach Abs. 1 auf 30 Euro.

§ 4

Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Hamm (Sieg), den 27.08.2024
Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
Thomas Christmann, Ortsbürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Hamm (Sieg), den 27. August 2024
Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
Thomas Christmann, Ortsbürgermeister