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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 37/2022
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Erinnerung an die Straßenreinigungspflicht

So sollen Bürgersteig und Gosse nicht aussehen.

Die Ortsgemeinde Etzbach erinnert die Einwohner an die Pflicht, Gehwege, Rinnsteine und Fahrbahnen zu säubern und von Bewuchs freizuhalten. Gegenwärtig werden gegenüber dem Ortsbürgermeister häufig Beschwerden geäußert, dass das nicht der Fall ist.

Laut Straßenreinigungssatzung sind Bürgersteige, Straßenrinnen und sogar die Fahrbahn von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art freizuhalten. Dies hat vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu geschehen.

Ferner müssen Hecken, Sträucher und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in die öffentliche Verkehrsfläche (Gehweg, Radweg, Straße) hineinragen. Auch nach oben darf weder für Fußgänger noch für Verkehrsteilnehmer eine Behinderung entstehen, das heißt: Über einem Gehweg muss der Bewuchs bis zu einer Höhe von 2,5 Meter, über einer Fahrbahn bis 4,50 Meter freigeschnitten werden (sog. Lichtraumprofil).

Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde macht darauf aufmerksam, dass Bußgelder bis zu 500 Euro im Raum stehen.