Aus aktuellem Anlass weisen die Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) darauf hin, dass sowohl die illegale Entnahme von Trinkwasser durch Umfahrung der Messeinrichtung als auch die Entnahme unter Zuhilfenahme von unzulässigen Standrohren eine Straftat gemäß § 242 Strafgesetzbuch darstellt und unverzüglich zur Anzeige gebracht wird.
Neben dem „Wasserdiebstahl“ zählt hierzu auch die Manipulation der Wasserversorgungseinrichtung in Fließrichtung vor dem Wasserzähler.
Wir weisen darauf hin, dass der Diebstahl allen Kunden unseres Versorgungsbereiches schadet und die Kosten bei der Kalkulation durch steigende Wasserkosten berücksichtigt werden müssen. Neben dem finanziellen Schaden besteht durch Manipulationen auch stets die Gefahr der Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität und einer Verunreinigung des Trinkwassernetzes mit weitreichenden gesundheitlichen Folgen. Neben den strafrechtlichen Folgen sind auch die Kosten für eine mögliche Desinfektion des Trinkwasserleitungsnetzes vom Verursacher zu tragen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) wenden.