…des Zweckverbandes „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird den Mitgliedern des Zweckverbandes „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ elektronisch per E-Mail bzw. postalisch zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Zimmer 21, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Zweckverband „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter https://www.hamm-sieg.de/de/verwaltung-politik/ortsgemeinden/forst/ zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der an dem Zweckverband „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ beteiligten Kommunen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) oder elektronisch an rathaus@hamm-sieg.de zu richten. Der Zweckverband „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |