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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 4/2025
Hauptthemen
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Hauptthemen

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

-Beantragung ab sofort möglich-

Beantragung von Briefwahl:

1. persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg),

2. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg),

3. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

4. online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung (www.hamm-sieg.de),

5. per Fax (02682/9522-84) oder

6. durch einfache E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung (briefwahl@hamm-Sieg.de).

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Da die Fristen aufgrund der vorgezogenen Wahlen allerdings sehr kurz ausfallen beachten Sie, dass der Zeitraum, in dem Sie Ihre Stimme per Brief abgeben können, kürzer ausfällt als gewöhnlich!

Rückgabe der Wahlunterlagen:

1. Übersendung per Post oder

2. Abgabe im Rathaus oder Briefkasten des Rathauses

Versenden Sie die Wahlbriefe so rechtzeitig, spätestens bis 20. Februar, sodass diese spätestens am 23. Februar 2025 bis 18.00 Uhr bei unserer Verbandsgemeindeverwaltung eingehen!

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Wahlamt gerne unter wahlen@hamm-sieg.de oder 02682/9522-17 zur Verfügung.