Bei der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) sind in letzter Zeit wiederholt Beschwerden vorgetragen worden, dass in zunehmendem Maße u. a. öffentliche Straßen und Plätze einschließlich der Gehwege durch Hundekot erheblich verunreinigt werden.
Die Hundehalter werden daher gebeten aus hygienischen Gründen darauf zu achten, dass ihre Vierbeiner ihr „Geschäft“ zu Hause verrichten. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, so ist der Hundehalter verpflichtet, den Kot zu beseitigen. Anderenfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Hundehalter werden gebeten, die in der Gemeinde aufgestellten Hundetoiletten entsprechend zu benutzen.