Hinweise aus der Bevölkerung veranlassen die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), auf das bestehende Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück 5-mal im Jahr die Möglichkeit besteht, bis maximal 2 m³ Grünschnitt (Äste, Rasenschnitt, Baumschnitt, Strauchschnitt, Heckenschnitt und Laub) je Abfuhrtermin kostenlos abholen zu lassen. Bei der Benutzung von Säcken ist darauf zu achten, dass diese nur mit Rasenschnitt und Laub befüllt werden. Heckenschnitt und klein geschnittene Äste verhaken sich beim Entleeren dieser Säcke und verzögern damit die zügige Verladung des bereitgestellten Grünschnitts oder machen diese unmöglich. Für Heckenschnitt und klein geschnittene Äste sollten Gartensäcke, Wannen, Bottiche oder Körbe (bis max. 80 Liter Volumen) benutzt werden.
Die Benutzung großer Big-Bags zur Bereitstellung des Grünschnitts ist nicht zulässig.
Bei einer Astschnittbündelung ist zu beachten, dass pro Bündel maximal 20 kg Gewicht nicht überschritten werden und die maximale Astlänge 1,80 m sowie der maximale Astdurchmesser 8 cm betragen. Eine Anmeldung für die Abholung der Grünabfälle ist nicht erforderlich. Die Termine sowie das Grünabfuhrgebiet für die jeweilige Ortsgemeinde sind im aktuellen Umweltkalender des AWB Landkreis Altenkirchen abgedruckt.
Sollten die Abholtermine nicht genutzt werden können (z. B. Urlaub, Krankheit, Umzug), besteht die Möglichkeit, 10 m³ Grünschnitt pro Jahr an den kommunalen Wertstoffhöfen in Altenkirchen oder Nauroth ohne vorherige Anmeldung kostenlost anzuliefern. Mengen darüber hinaus sind kostenpflichtig.
Wertstoffhof Altenkirchen: Graf-Zeppelin-Straße 19, 57610 Altenkirchen, Telefon (02681) 81-3033, Öffnungszeiten montags - freitags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr und samstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Betriebs- und Wertstoffhof (BWH) Nauroth:
Zum alten Sand, 57583 Nauroth, Telefon (02681) 81-3071, Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr und samstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Weitere Hinweise zur Abholung und Selbstanlieferung von Grünschnitt können ebenfalls dem Umweltkalender des AWB Landkreis Altenkirchen entnommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das widerrechtliche Verbrennen bzw. das Ablagern von Abfällen Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.