In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung über gesichtete Ratten eingegangen. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, nicht nur auf die Meldepflicht, sondern vor allem auf die Verhaltensweisen hinzuweisen, die einer möglichen Vermehrung der Rattenpopulation entgegenwirken.
Ein Rattenbefall muss grundsätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Dies kann schriftlich, aber auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Grundlagen für Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist zunächst jeder Grundstückseigentümer eigenverantwortlich verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung auf eigene Kosten einzuleiten.
Helfen Sie daher mit, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:
Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde wie zum Beispiel Hunde oder Katzen.