Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde am 29.09.2023 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 23.10.2023 folgende Entscheidungen mitgeteilt:
Hiermit teilen wir mit, dass keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben werden (§ 97 Abs. 2 GemO). Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Haushaltsverfügung vom 18.04.2023 uneingeschränkt fort.
Der 1. Nachtragshaushalt liegt zur Einsichtnahme von Montag, 06.11.2023 bis Dienstag, 14.11.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
Dienststunden:
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 28.09.2023
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2023 geändert.
Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bleiben unverändert.