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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 44/2025
Hauptthemen
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Hauptthemen

Wichtige Information zur Hundesteuer

Nach den Hundesteuersatzungen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) ist das Halten von Hunden steuerpflichtig.

Auch wenn Sie mehrere Hunde besitzen oder Hunde gemeinsam in einem Haushalt halten, gilt: Jeder Hund ist einzeln anzumelden.

Die aktuellen Satzungen der Ortsgemeinden über die Erhebung der Hundesteuer und die Höhe der Steuerhebesätze können auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter www.hamm-sieg.de eingesehen werden.

FRISTEN:

Teilen Sie bitte jede An-, Um- oder Abmeldung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) innerhalb von 14 Tagen nach Beginn oder Ende nach Haltung mit.

WICHTIG: Bitte denken Sie daran: Wer seiner Anmeldepflicht nicht ordnungsgemäß nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden.

IHRE ANSPRECHPARTNERIN:

Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)

Lindenallee 2

57577 Hamm (Sieg)

Frau Tabea Bebernik

Telefon: 02682/9522-62

E-Mail: tabea.bebernik@hamm-sieg.de

ONLINE-FORMULARE:

Ganz bequem: Sie können Ihre Hunde auch online an- oder abmelden.

Die Formulare finden Sie auf unserer Homepage www.hamm-sieg.de im Bereich: Verwaltung & Politik -> Rathaus -> Formulare