Nach den Hundesteuersatzungen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) ist das Halten von Hunden steuerpflichtig.
Auch wenn Sie mehrere Hunde besitzen oder Hunde gemeinsam in einem Haushalt halten, gilt: Jeder Hund ist einzeln anzumelden.
Die aktuellen Satzungen der Ortsgemeinden über die Erhebung der Hundesteuer und die Höhe der Steuerhebesätze können auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter www.hamm-sieg.de eingesehen werden.
FRISTEN:
Teilen Sie bitte jede An-, Um- oder Abmeldung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) innerhalb von 14 Tagen nach Beginn oder Ende nach Haltung mit.
WICHTIG: Bitte denken Sie daran: Wer seiner Anmeldepflicht nicht ordnungsgemäß nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden.
IHRE ANSPRECHPARTNERIN:
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Frau Tabea Bebernik
Telefon: 02682/9522-62
E-Mail: tabea.bebernik@hamm-sieg.de
ONLINE-FORMULARE:
Ganz bequem: Sie können Ihre Hunde auch online an- oder abmelden.
Die Formulare finden Sie auf unserer Homepage www.hamm-sieg.de im Bereich: Verwaltung & Politik -> Rathaus -> Formulare