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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 45/2024
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Hamm/Sieg

gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), über die erneute Veröffentlichung im Internet und der erneuten öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Siegstraße – Balkertsweg“ der Ortsgemeinde Hamm (Sieg).

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) fasste in seiner Sitzung am 12.01.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Siegstraße – Balkertsweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 09.02.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet und Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB, die in der Zeit vom 19.02. bis 21.03.2024 stattfand, wies der Landesbetrieb Mobilität Diez in seiner Stellungnahme auf die benachbarte B 256 und die damit verbundene Belastung durch Verkehrslärm hin. Demzufolge hat die Ortsgemeinde Hamm (Sieg), als Trägerin der Planungshoheit, durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan sicherzustellen, dass sich die Auswirkungen auf das Baugebiet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen. Die Abwägung dieser und auch anderer eingegangenen Stellungnahmen erfolgte dann in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 27.05.2024. Beschlossen wurde vom Ortsgemeinderat, dass ein schalltechnisches Gutachten eingeholt werden soll, um das Thema Verkehrslärm abzuhandeln. Über dieses Gutachten hat der Ortsgemeinderat Hamm (Sieg) in seiner Sitzung am 29.10.2024 beraten und beschlossen, die Festsetzungen entsprechend zu ändern. Ferner wurde in dieser Sitzung eine erneute – eingeschränkte – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den Änderungen der Entwurfsunterlagen mit dem Thema Verkehrslärm abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Zu finden sind die Änderungen in den textlichen Festsetzungen unter Punkt 6 auf der Planurkunde sowie in Kapitel 4.10 und 7.6 der Begründung.

Die Gebietsabgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beigefügten Übersichts-plan durch eine schwarz-unterbrochene Umrandung. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass dieser neue Bebauungsplan mit seinem Geltungsbereich den dort bislang rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 23 „Ortsmitte III“ ersetzt.

Die erneute Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen, bestehend aus dem Entwurf der Planurkunde mit den textlichen Festsetzungen und als Anlage hierzu die Begründung, erfolgt gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB für die Zeit

vom 18. November 2024 bis 19. Dezember 2024 einschließlich.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind in dem genannten Zeitraum, im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) veröffentlicht und können unter der Adresse https://www.hamm-sieg.de/Bauleitplanung eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB ist zusätzlich der Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet zu veröffentlichen.

Die genannten Unterlagen können außerdem im Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Fachbereich Bauen, Zimmer 44, Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) eingesehen werden.

Die Einsichtnahme kann während der nachfolgenden Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) erfolgen:

  • montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
  • sowie montags von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
  • Dienstags und mittwochs ist in der Zeit von 14 bis 16 Uhr eine Einsichtnahme nach Terminabsprache mit der Bauverwaltung möglich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben und per E-Mail an rathaus@hamm-sieg.de gerichtet werden. Die Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgebebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Während der Veröffentlichungsfrist im Internet und der öffentlichen Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Hamm (Sieg), den 08.11.2024
Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
Thomas Christmann
-Ortsbürgermeister-