2. Nachtrags-Haushaltssatzung und
1. Nachtragshaushaltsplan
der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
für das Haushaltsjahr 2024
Die 2. Nachtrags-Haushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushalt ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde am 27.09.2024 vorgelegt worden.
Die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushalts-satzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Gegen die Festsetzungen in der 2. Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze im 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben. |
| 2. | Der unter § 2 der 2. Nachtragshaushaltssatzung neu festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.082.300 € wird genehmigt. |
| 3. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 1, 102 GemO wird die unter § 3 der 2. Nachtragshaushaltssatzung aufgeführte Summe der Verpflichtungsermächtigungen 2024 in Höhe von 7.100 €, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, genehmigt. |
| 4. | Für Vorhaben zu deren endgültiger Finanzierung Zuwendungen Dritter eingeplant sind, dürfen Haushaltsmittel durch die Verbandsgemeinde erst in Anspruch genommen werden, wenn über die veranschlagte Zuwendung entsprechende Bewilligungsbescheide vorliegen oder rechtsverbindliche Vereinbarungen/ Bewilligungszusagen bestehen. |
Die 2. Nachtragshaushaltsatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan liegen zur Einsichtnahme von Montag, 11.11.2024 bis Dienstag, 19.11.2024 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
Dienststunden:
Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12. Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die 2. Nachtrags-Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
2. Nachtragshaushaltssatzung
der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für das Jahr 2024
vom 26.09.2024
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
Für das Haushaltsjahr 2024
1. im Ergebnishaushalt
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| …der Gesamtbetrag der Erträge auf | 16.957.830 € | 1.109.800 € | 18.067.630 € |
| …der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 16.724.300 € | 1.021.625 € | 17.745.925 € |
| …der Jahresüberschuss auf | 233.530 € | 88.175 € | 321.705 € |
2. im Finanzhaushalt
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| …der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 764.710 € | 87.975 € | 852.685 € |
| …die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 638.000 € | +13.000 € | 651.000 € |
| …die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.998.300 € | -265.000 € | 1.733.300 € |
| …der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.360.300 € | +278.000 € | -1.082.300 € |
| …der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 595.590 € | -365.975 € | 229.615 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| von bisher | auf |
| …zinslose Kredite | 0 € | 0 € |
| …verzinste Kredite | 1.360.300 € | 1.082.300 € |
| …zusammen | 1.360.300 € | 1.082.300 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 1.450.000 € auf 90.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 338.000 € auf 7.100 €.
Voraussichtlicher Stand Eigenkapital zum 31.12.2024 von bisher 11.059.722 € auf 11.156.212 €
Die übrigen Paragraphen der Haushaltssatzung sind unverändert.