Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheidt fasste in seiner Sitzung am 30. Oktober 2024 folgende Beschlüsse:
Der Ortsgemeinderat Breitscheidt beschloss die Geschäftsordnung in der vorgelegten Form.
Die Geltung der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Breitscheidt ist nach den Vorschriften des § 37 Gemeindeordnung (GemO) auf die jeweilige Wahlzeit des Ortsgemeinderates beschränkt.
Nach der Neuwahl hat der Ortsgemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung.
Dabei wurde ein neuer § 5a aufgenommen, der sich mit der Beratung und Beschlussfassung der Gremien in außergewöhnlichen Notlagen (vgl. § 35 Abs. 3 GemO) befasst.
Weiterhin wurde dem Vorschlag der EAM Netz GmbH betreffend der Überführung des Straßenbeleuchtungsnetzes in das allgemeine Stromnetz sowie des entsprechenden Abschlusses des „Netzanschlussrahmenvertrages“ zugestimmt.
Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück in 57539 Breitscheidt, Talstraße, Gemarkung Breitscheidt, Flur 10, Flurstück 4/1 wurde nicht hergestellt.
Der nichtöffentliche Teil der Ortsgemeinderatssitzung entfiel, da kein Bedarf bestand.